Freifunk für Flüchtlingsunterkünfte: Unterschied zwischen den Versionen

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Um Internet in einer Gemeinschaftsunterkunft zu verteilen braucht es als aller erstes einen normalen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von min. 16MBit/s (DSL-16). Dieser kann in der Unterkunft selbst oder in der direkten Nachbarschaft sein. Wenn noch kein Anschluß vorhanden ist muss einer (z.B. bei Telekom, KabelDeutschland usw.) bestellt werden.
Um Internet in einer Gemeinschaftsunterkunft zu verteilen braucht es als aller erstes einen normalen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von min. 16MBit/s (DSL-16). Dieser kann in der Unterkunft selbst oder in der direkten Nachbarschaft sein. Wenn noch kein Anschluß vorhanden ist muss einer (z.B. bei Telekom, KabelDeutschland usw.) bestellt werden.


Als Anschlussinhaber kommt der Inhaber der Einrichtung oder z.B. ein Hilfs-Verein in Frage. Wenn Alle Sticke reisen kann auch eine engagierte Privatperson den Anschluss legen lassen, falls der Eigentümer dem zustimmt.
Als Anschlussinhaber kommt der Inhaber der Einrichtung oder z.B. ein Hilfs-Verein in Frage. Wenn alle Stricke reisen kann auch eine engagierte Privatperson den Anschluss legen lassen, falls der Eigentümer dem zustimmt.


Wenn ein Anschluss gelegt ist schließt man einen Freifunk-Knoten an den Anschluss an. Dieser stellt das Internet kann über ein WLAN ohne Zugangsbeschränkungen für alle Bewohner bereit.
Wenn ein Anschluss gelegt ist schließt man einen Freifunk-Knoten an dem Anschluss an. Dieser stellt das Internet dann über ein WLAN ohne Zugangsbeschränkungen für alle Bewohner bereit.


Um die Problematik der Störerhaftung zu umgehen hat Freifunk-Franken einen ähnlichen Weg wie die meisten WLAN-Anbieter gewählt: Der Datenverkehr wird nicht direkt am DSL-Anschluss ins Internet geleitet sondern erst von einem so genannten "Gateway"-Server, der von einem Freifunk-Verein betrieben wird oder im Europäischen Ausland steht, wo das überholte Rechtskonstrukt der Störerhaftung für Internetanbieter nicht existiert.
Um die Problematik der Störerhaftung zu umgehen hat Freifunk-Franken einen ähnlichen Weg wie die meisten WLAN-Anbieter gewählt: Der Datenverkehr wird nicht direkt am DSL-Anschluss ins Internet geleitet, sondern erst von einem so genannten "Gateway"-Server, der von einem Freifunk-Verein betrieben wird oder im Europäischen Ausland steht, wo das überholte Rechtskonstrukt der Störerhaftung für Internetanbieter nicht existiert.
Dadurch wird das Risiko der Störerhaftung für den Anschluss-Inhaber komplett umgangen. '''Es entstehen also keine Risiken für den Anschlussinhaber bei der Verwendung von Freifunk.'''
Dadurch wird das Risiko der Störerhaftung für den Anschluss-Inhaber komplett umgangen. '''Es entstehen also keine Risiken für den Anschlussinhaber bei der Verwendung von Freifunk.'''



Version vom 7. September 2015, 14:02 Uhr

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Informationen: Freifunk in Flüchtlingsunterkünften

Um Internet in einer Gemeinschaftsunterkunft zu verteilen braucht es als aller erstes einen normalen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von min. 16MBit/s (DSL-16). Dieser kann in der Unterkunft selbst oder in der direkten Nachbarschaft sein. Wenn noch kein Anschluß vorhanden ist muss einer (z.B. bei Telekom, KabelDeutschland usw.) bestellt werden.

Als Anschlussinhaber kommt der Inhaber der Einrichtung oder z.B. ein Hilfs-Verein in Frage. Wenn alle Stricke reisen kann auch eine engagierte Privatperson den Anschluss legen lassen, falls der Eigentümer dem zustimmt.

Wenn ein Anschluss gelegt ist schließt man einen Freifunk-Knoten an dem Anschluss an. Dieser stellt das Internet dann über ein WLAN ohne Zugangsbeschränkungen für alle Bewohner bereit.

Um die Problematik der Störerhaftung zu umgehen hat Freifunk-Franken einen ähnlichen Weg wie die meisten WLAN-Anbieter gewählt: Der Datenverkehr wird nicht direkt am DSL-Anschluss ins Internet geleitet, sondern erst von einem so genannten "Gateway"-Server, der von einem Freifunk-Verein betrieben wird oder im Europäischen Ausland steht, wo das überholte Rechtskonstrukt der Störerhaftung für Internetanbieter nicht existiert. Dadurch wird das Risiko der Störerhaftung für den Anschluss-Inhaber komplett umgangen. Es entstehen also keine Risiken für den Anschlussinhaber bei der Verwendung von Freifunk.

Evtl. kann man bei einer größeren Unterkunft dann noch weitere Knoten aufstellen um das WLAN-Signal in alle Ecken zu verteilen.

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